• Verfasst am 10.01.2010 - Wirtschaft
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Felgendurchmesser als Code

Nach Angaben des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie e. V. (wdk) legt die mit Beginn des Jahres 2010 in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie 80/181/EWG über Einheiten im Messwesen fest, dass Angaben zu Einheiten nach dem internationalen Einheitensystem „SI“ (Système International d‘unités), das auf metrische Angaben zurückgreift, auszuweisen sind.

Für Längenangaben bedeutet dies z.B. mm. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der für den Felgendurchmesser übliche Begriff „Zoll“ verwendet. Hier handelt es sich allerdings nicht um eine Maßangabe sondern um eine Bezeichnung (Code), hinter der ein spezifisch festgelegter Felgen-Eckpunkt-Durchmesser steht, der in Millimeter angegeben wird. Die Angaben in der Reifengröße (z.B. 205/55R16) sind somit auch nach dem 31.Dezember2009 gesetzeskonform.


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