- Verfasst am 05.02.2010 - Wirtschaft
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Weichmacher DIDP erhält Registrierung nach EU REACH
Die am 1. Dezember 2010 abgeschlossene Registrierung wurde durch die umfassenden Daten über diese Substanz, die gemäß der früheren Altstoffverordnung durchgeführte EU-Risikobewertung und die Tatsache ermöglicht, dass Jayflex DIDP nicht für Gesundheits- oder Umweltrisiken gemäß der EU-Gefahrstoffkennzeichnung und der bevorstehenden EU-Vorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (EU-Implementierung des global harmonisierten Systems der UN) klassifiziert ist.
In Übereinstimmung mit dem Informationsaustausch mit dem SIEF (Substance Information Exchange Forum, Substanz-Informationsaustauschforum) erfolgte diese Registrierung als „Federführende Registrant“-Registrierung, und ExxonMobil arbeitet mittels des SIEF mit potenziellen Co-Registranten.
DIDP ist ein Allzweckweichmacher mit hohem Molekulargewicht. Es wird vorrangig dazu genutzt, im Bauwesen und für industrielle Anwendungen eingesetztes PVC sowie Gebrauchsgüter (PVC-Drähte und -Kabel, Dachmembranen, Automobilinnenausstattung) mit Elastizität zu versehen. Außerdem wird es in Dichtungsmitteln, Klebstoffen und Beschichtungen eingesetzt.
Zu den in der REACH-Registrierung aufgeführten Anwendungsbereichen von DIDP gehören Weichmacherverteilung, Weichmacher für PVC (einschließlich Compoundierung und Formulierung), Weichmacher für Nicht-PVC-Polymere (einschließlich Compoundierung und Formulierung) und Weichmacher für Beschichtungen und Druckfarben. Nachgeschaltete Anwender, Vertriebe und Erzeuger von Artikeln innerhalb der EU können Jayflex DIDP für die genannten Anwendungsbereiche weiterhin und über die REACH-Registrierungsfrist vom 1.Dezember2010 hinaus einsetzen. Importeure von DIDP oder DIDP-haltigen Gemischen (Verbindungen, Plastisole, Formulierungen) in die EU, die über eine Vorregistrierung verfügen, müssen DIDP bis zur entsprechenden Frist für ihren Tonnengehalt registrieren; Importeure von DIDP-haltigen Artikeln in die EU können solche Artikel auch weiterhin ohne Meldungs- oder Registrierungspflicht importieren, da DIDP nicht zur Freisetzung aus den Artikeln beabsichtigt und nicht auf der REACH-Kandidatenliste aufgeführt ist.
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