REACH-Info 6: Erzeugnisse – Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler

Mit der Broschüre REACH-Info 6: Erzeugnisse – Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Unternehmen, die Erzeugnisse im Rahmen der REACH-Verordnung produzieren, importieren oder liefern.

Die Broschüre behandelt grundlegende Fragen, wie z. B. die Abgrenzung zwischen Stoff/Gemisch und Erzeugnissen, und erläutert die wesentlichen Informations- und Mitteilungspflichten der betroffenen Unternehmen.

In der vorliegenden zweiten Auflage der Broschüre wurden diese Kapitel umfassend überarbeitet und aktualisiert. Außerdem wurde die Broschüre um das viel diskutierte Thema „Einmal ein Erzeugnis – immer ein Erzeugnis“ erweitert.

Hier wird die Frage beleuchtet, ob ein Erzeugnis, das mit anderen Erzeugnissen zu einem komplexeren Erzeugnis verbaut wird, seinen ursprünglichen Erzeugnischarakter behält. Die Broschüre kann kostenlos unter www.baua.de/dok/764668 als PDF-Datei heruntergeladen werden.


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