- Verfasst am 09.01.2009 - Wirtschaft
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LyondellBasells operative Gesellschaften außerhalb USA nicht von Chapter 11 Antrag nach US-Insolvenzrecht betroffen
"Aufgrund vieler Anfragen an LyondellBasell, ob auch Gesellschaften außerhalb der Vereinigten Staaten von dem Gläubigerschutzverfahren gemäß Chapter 11 des US-Insolvenzrechts betroffen sind, möchten wir nochmals betonen, dass keine unserer operativen Gesellschaften außerhalb der Vereinigten Staaten von diesem Verfahren betroffen ist.
Keine operativ tätige LyondellBasell Gesellschaft, die außerhalb der Vereinigten Staaten ihren Sitz hat, ist in einem Insolvenz- oder Konkursverfahren in ihrem Heimatland involviert.
Alle unsere Gesellschaften außerhalb der USA führen ihre Geschäfte unverändert weiter und werden nicht von dem Gläubigerschutzverfahren gemäß Chapter 11 unserer US-Gesellschaften und einer europäischen Holding beeinflusst. Alle LyondellBasell Gesellschaften halten unverändert die Geschäftsbeziehungen mit ihren Kunden und Lieferanten aufrecht und agieren auf dem Markt in derselben Weise wie vor dem freiwillig beantragten Gläubigerschutzverfahren.
Dass die Basell Germany Holdings GmbH vom Gläubigerschutz gemäß Chapter 11 betroffen ist, obwohl sie als einzige der 80 betroffenen Gesellschaften ihren Sitz nicht in den USA hat, löste offensichtlich einige Verwirrungen aus. Der Antrag der Basell Germany Holdings GmbH geschah nicht aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten oder einer Insolvenz im Sinne des deutschen Rechts. Im Gegenteil: die Einbeziehung dieser Gesellschaft erlaubt es, von der neuen Finanzierung, die mit den Geldgebern in Verbindung mit dem Verfahren gemäß Chapter 11 vereinbart wurde, insofern zu profitieren, als dadurch Geldmittel nach Europa fließen können. Zudem erhält die Gesellschaft so Schutz vor Zahlungsverpflichtungen aus bereits vor Antrag nach Chapter 11 bestehenden Finanzierungen."
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