• Verfasst am 07.04.2014 - Literatur
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Norm für gute Herstellungspraxis

Der Normenausschuss Verpackungswesen (NAVp) im Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) hat einen Normentwurf über gute Herstellungspraxis veröffentlicht.

Der Normentwurf ist im Arbeitsausschuss Hygienemanagement im Bereich der Packmittelerzeugung des NAVp entstanden und soll u. a. für Kontrollen in Betrieben und für Konformitätserklärungen genutzt werden. Dies wurde auf einer Tagung des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. bekannt gegeben, die sich am 15. November 2013 in Berlin mit Entwicklungen auf den Gebieten der Verpackung befasst hat.

Der Normentwurf über gute Herstellungspraxis trägt den Grundsätzen und Leitlinien Rechnung, die in der „Current Good Manufacturing Practice“ (CGMP) der Food and Drug Administration (FDA) ihren Niederschlag gefunden haben und entspricht den heutigen Anforderungen an die Herstellung und Behandlung der Verpackungen.

Die Kontrollkriterien, die im Normentwurf vergeben werden, reichen von den Pflichten des Managements bis zur Dokumentation über die Kontrollen. Von den Kontrollkriterien sind zu nennen: die personellen Voraussetzungen, die räumlichen Bedingungen, die verfügbaren Ausrüstungen, die Produktion und die Qualitätskontrolle. Berücksichtigt werden auch das Management von fehlerhaften Erzeugnissen und Zwischenfällen, das Beschwerdemanagement, die Zulassung und Überwachung der Zulieferer, die Kennzeichnung, die Identifikation und Rückverfolgbarkeit sowie das Risikomanagement mit Gefährdungsanalysen und Risikobewertungen.

– GG –


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